Studentische Aushilfskräfte, Fachkräfte und Praktikanten
Finanzielle Vorteile bei Beschäftigung von Studierenden
Bei einem Minijob bis 556 € im Monat haben Arbeitgeber normalerweise pauschale Sozialabgaben in Höhe von 28% bis 30%. Diese können bei Studierenden auf nur ca. 10% sinken, da Studierende als Werkstudenten in der Regel nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind.
Der Einsatz von Studierenden als Werkstudenten bietet gegenüber geringfügigen Beschäftigungen einen finanziellen Vorteil von bis zu 20%.
Zusätzlich bestehen bei der Beschäftigung von Studierenden verbesserte Möglichkeiten für eine komplett in der Sozialversicherung beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung, da:
- Studierende als nicht berufsmäßig gelten
- Die maximale Befristung auf 2 Monate entfallen ist
- Beitragsfreie kurzfristige Beschäftigungen bis zu 70 Arbeitstagen pro Jahr jetzt auch für längere befristete Beschäftigungen möglich sind
Beispiele zur Beschäftigung von Studierenden
Beispiel 1: Studentenbeschäftigung unter Einbehalt von Rentenversicherungsbeiträgen
Situation: Ein Student übt eine Dauerbeschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19 Stunden, das Entgelt beträgt 960 € monatlich.
Beurteilung: Die 20-Stunden-Grenze wird nicht überschritten. Die Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, da die Beschäftigung mehr als nur geringfügig ausgeübt wird. D.h. hier werden für Studierende und Arbeitgeber/in lediglich Beiträge zur Rentenversicherung über die Krankenkasse des Studierenden abgeführt.
Beispiel 2: Beitragsfreie Studentenbeschäftigung / Kurzfristige Beschäftigung
Situation: Ein Student übt eine von vornherein befristete Beschäftigung vom 01.04. bis 31.07. (4 Monate aber maximal 70 Arbeitstage!) an 2-3 Tagen in der Woche aus. Das Entgelt pro Monat beträgt 850-920 €.
Beurteilung: Die Beschäftigung ist von vornherein befristet. Sie ist somit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
In der Rentenversicherung besteht ebenfalls Versicherungsfreiheit, da die Beschäftigung nur kurzfristig ausgeübt wird. D.h. weder Student noch Arbeitgeber haben Abgaben zur Sozialversicherung oder Rentenversicherung zu leisten. Es wird auch keine pauschale Sozialabgabe durch den Arbeitgeber abgeführt.
Schlussfolgerung:
Bei der Beschäftigung von Studierenden fallen entweder keine (Beispiel 2) oder nur sehr geringe Abgaben (Beispiel 1) an.
Zu Beispiel 1 ist wichtig zu wissen, dass Studierende die Hälfte des Jahres auch in Vollzeit arbeiten dürfen, ohne dass sich bei den geringen Abgaben etwas ändert.
Aktuelle Stundensätze
Studentische Aushilfen
ab 14,50 €/Std.
Büroaushilfen & Dateneingabe
ca. 20,00 €/Std.
Servicekräfte
ca. 16,00 €/Std.
Pflegekräfte
ca. 18,00 €/Std.
Umzugshelfer
ca. 22,00 €/Std.
Reinigung
ca. 15,00 €/Std.
Praktikanten / Absolventen
nach Vereinbarung
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